Wer gehört zur Zivilgesellschaft?
Zur Zivilgesellschaft gehören vor allem die sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen, wie zum Beispiel Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen wie die rund 100 Organisationen, die sich in unserem Netzwerk für Kinderrechte zusammengeschlossen haben. Diese Organisationen haben unterschiedliche Ziele, die aber alle mit den Kinderrechten zusammenhängen. Einige setzen sich dafür ein, dass Kinder ein gesundes Frühstück in der Kita bekommen, andere organisieren Ausflüge in die Natur oder unterstützen die Erwachsenen die mit Kindern arbeiten, wie Lehrerinnen oder Erzieher.
Diese Nicht-Regierungsorganisationen übermitteln dem UN-Kinderrechtsausschuss einen sogenannten Ergänzenden Bericht. Der wird auch Schattenbericht genannt, weil er die Situation meist kritischer beschreibt und besonders die Schattenseiten aufzeigt.
Und was passiert, wenn sich der Kinderrechtsausschuss ein Bild zur Umsetzung der Kinderrechte gemacht hat?
Die Expertinnen und Experten der UNO schreiben auf, was Deutschland in den nächsten fünf Jahren besser machen soll, um die Kinderrechte zu verwirklichen. Sie geben Empfehlungen, worauf wir in Deutschland besonders achten müssen. Die Bundesregierung bekommt also Hausaufgaben. Dank der Hinweise, die die Expertinnen und Experten – vielleicht auch von Dir – bekommen haben.